Grundsätzlich gibt es für Werbegeschenke nur sehr wenige Vorschriften. Doch seit März 2008 hat die EU verfügt, dass Feuerzeuge, allerdings nicht nur wenn sie als Werbegeschenke ausgegeben werden, eine Kindersicherung haben müssen. Was aber hat es nun mit der Kindersicherung am Feuerzeug auf sich? Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten, denn schon Kinder ab ca. 8 Jahren können unter Umständen Feuerzeuge, wenn ihnen diese in die Hände fallen, ganz leich...

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